Neues Hundegesetz

gilt ab 01. Januar 2013

Verpflichtet HundehalterInnen, ihre Hunde jederzeit im öffentlichen Raum unter Kontrolle  zu halten.

Zudem muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Weiter wird die entfernung des Hundekots nun Gesetzlich vorgeschrieben (ja ich weiss, für uns schon länger eine Selbstverständlichkeit!), nun machen sich diejenigen die den Kot liegen lassen strafbar.

Ohne entsprechende Ausbildung ist es nicht mehr länger erlaubt mit mehr als 3 Hunden spazieren zu gehen.

 

Hier die wesentlichen Neuerungen, eins zu eins übernommen von der Webseite des Kanton Bern:

 

  • Hunde dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden und sind jederzeit wirksam unter Kontrolle zu halten;
  • Hunde müssen an folgenden Orten an der Leine gehalten werden: auf Schulanlagen und öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie beim Betreten von Weiden, auf denen sich Nutztiere befinden;
  • Mehr als drei Hunde dürfen nicht gleichzeitig ausgeführt werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind insbesondere anerkannte Ausbildnerinnen und Ausbildner im Bereich der Hundehaltung, Absolventinnen und Absolventen einer anerkannten fachspezifischen und berufsunabhängigen Ausbildung für die gewerbliche Zucht und Haltung von Hunden oder Jägerinnen und Jäger, die auf Gehorsam geprüfte Hunde ausführen;
  • Hundekot ist von sämtlichen Grundstücken im Dritteigentum zu entfernen;
  • Eine Haftpflichtversicherung für die Risiken der Hundehaltung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken ist obligatorisch.

 

Und hier findet ihr die Kantonale Tierschutzverordnung (KTSchV)